Wenn ein Detektiv oder eine Detektei beauftragt werden soll
Eine Detektei oder ein Detektiv werden meist dann beauftragt, wenn es um eine Beweiserhebung geht. Am bekanntesten sind Überwachungen in Partnerschaftsangelegenheiten. Vereinfacht ausgedrückt sollen Ehepartner beim Fremdgehen überführt werden. Es gibt aber noch viele weitere Einsatzgebiete, auf die hier im Ratgeber kurz eingegangen werden sollen.
Der Beruf als Detektiv
Hierzulande wird ein Detektiv meist als Privatdetektiv oder Wirtschaftsdetektiv bezeichnet. Ebenso ist aber auch die Bezeichnung Privatermittler weithin bekannt. Das Aufgabengebiet erstreckt sich auf Maßnahmen der Beweiserhebung, welche durch Recherchen, Observationen, örtliche Befragungen o. ä. erfolgen. Die Erkenntnisse werden dokumentiert und sollen später in zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht als Beweismittel dienen. Anzumerken ist, dass es sich bei den Auftraggebern in erster Linie um Privatpersonen handelt. Die Arbeit selbst beginnt beim ersten Gespräch in einer Detektei beziehungsweise Wirtschaftsdetektei.
Jeder kann hierzulande Detektiv oder Detektivin werden. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Dafür stehen den Beteiligten keine hoheitlichen Befugnisse oder Sonderrechte zu. Selbst eine polizeiliche Erlaubnis oder eine Berufslizenz ist nicht erforderlich. Wer als Wirtschaftsdetektiv arbeitet, der benötigt jedoch eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. Darüber hinaus müssen die Regeln des Datenschutzes eingehalten werden, da bei der Ermittlungstätigkeit auch private Daten der Betroffenen erhoben werden.
So beauftragen Sie einen Privat-Detektiv
Einen Privatdetektiv finden Sie entweder über das Internet oder örtliche Anzeigen. Nach einer telefonischen Anfrage vereinbaren Sie in einer Detektei einen Termin. Im Rahmen des Erstgesprächs wird der beabsichtigte Zweck eingehend besprochen. Dabei schließt der Privatermittler mit dem Kunden oder der Kundin einen zivilrechtlichen Dienstvertrag. Dies bedeutet aber auch, dass der Privatermittler dem Kunden keinen Erfolg schuldet. Dieser kann natürlich nicht garantiert werden.
Das Tätigkeitsfeld liegt meist in Ermittlungen in Partnerschaftsangelegenheiten. Ebenso kommen aber auch Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten vor. Seltener sind Erbschaftsangelegenheiten. Über den zuvor beschriebenen Dienstvertrag wird auch das Honorar eines Privatermittlers bezeichnet. Die Höhe hängt vom Aufwand ab, wobei bei einer größeren Detektei auch mehrere Ermittler mit einer Sache beschäftigt werden können.
In regelmäßigen Abständen erhalten Sie als Kunde die nötigen Sachstandsmitteilungen und bisher eingeholten Ergebnisse. Diese können später in einem Abschlussbericht zusammengetragen werden, sodass Sie bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen das passende Beweismaterial zur Hand haben.
Unternehmen benötigen eine besondere Detektei
In heutiger Zeit müssen sich Unternehmen besonders vor der Konkurrenz schützen. Wenn es um Patentrechtsverletzungen, Computerkriminalität oder auch um Personalangelegenheiten wie zum Beispiel Arbeitszeitbetrug geht, kommt meist eine Wirtschaftsdetektei ins Spiel. Aber auch bei der Überprüfung von Schuldnern oder bei Arbeitszeitbetrug schalten viele Unternehmen einen Privatermittler ein. Auch hier erfolgt mit den Verantwortlichen zunächst ein persönliches Gespräch. Darin werden Art und Umfang der Ermittlungen eingehend besprochen. Wie ein Wirtschaftsdetektiv jedoch seine Arbeit verrichtet, kann vom Auftraggeber nicht bestimmt werden.
Ein besonderes Thema stellt der Arbeitszeitbetrug dar. Es kann durchaus vorkommen, dass sich Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberinnen krankmelden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dabei stellt der Privatermittler fest, dass der Beschäftigte vielleicht in Urlaub gefahren ist oder vielleicht sogar bei einer anderen Firma seine Arbeit verrichtet. Ebenfalls kommt es vor, dass Beschäftigte die vorgeschriebene Arbeitszeit unterlaufen und Dinge verrichten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis nichts zu tun haben. In diesem Fall kann eine Wirtschaftsdetektei dem Arbeitgeber wichtige Hinweise und Informationen liefern, die zu einer Abmahnung oder Kündigung führen.
Nicht zu verwechseln mit dem Kaufhausdetektiv
Wichtig zu wissen ist, dass Privatermittler einer Detektei oder gar Wirtschaftsdetektei nicht mit den Tätigkeiten eines Kaufhausdetektivs zu verwechseln ist. Letztere übernehmen ausschließlich Bewachungsaufgaben, wobei Kunden und Kundinnen auf mögliche Diebstähle überwacht werden sollen. Dies fällt in den Bereich des Bewachungsgewerbes, wozu hierzulande eine behördliche Bewachungserlaubnis erforderlich ist.