Pressebericht: Barrierefreie Websites für Vereine – Förderung und Umsetzung

Mit den steigenden Anforderungen an die digitale Inklusion gewinnt die barrierefreie Website immer mehr an Bedeutung. Für gemeinnützige Organisationen und Vereine ist es inzwischen nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich verpflichtend, digitale Inhalte und Online-Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Dank der Förderung "Barrierefreiheit für Vereine" durch Programme wie die Aktion Mensch, können auch kleinere Organisationen diese Herausforderungen bewältigen und ihre digitalen Angebote optimieren.

Barrierefreies Internet für Vereine

Warum ist eine barrierefreie Website für Vereine so wichtig?

Eine barrierefreie Website bedeutet, dass alle Inhalte und Funktionen so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Um sicherzustellen, dass Websites diesen Anforderungen gerecht werden, müssen sie bestimmte Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erfüllen. Diese Anforderungen umfassen:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzergruppen sichtbar oder hörbar sein. Dazu gehört die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder oder Untertitel für Videos.
  • Bedienbarkeit: Die Navigation auf der Website muss auch ohne Maus, nur über die Tastatur, möglich sein.
  • Verständlichkeit: Texte müssen klar und einfach formuliert sein, damit sie von Menschen mit kognitiven Einschränkungen verstanden werden können.
  • Robustheit: Die Website muss so aufgebaut sein, dass sie mit Hilfstechnologien wie Screenreadern kompatibel ist.

Für Vereine, die oft ehrenamtlich und mit begrenztem Budget arbeiten, kann die Umsetzung einer barrierefreien Website eine große Herausforderung darstellen. Genau hier setzen Förderprogramme wie die Aktion Mensch an.

Förderung barrierefreie Website durch Aktion Mensch

Förderung Barrierefreiheit Vereine: Unterstützung durch die Aktion Mensch

Die Aktion Mensch bietet im Rahmen ihrer Förderung Barrierefreiheit für Vereine gezielte finanzielle Unterstützung an. Besonders für kleinere Organisationen und Vereine, die eine barrierefreie Website umsetzen möchten, gibt es eine Mikroförderung von bis zu 5.000 Euro. Diese Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten ab und ermöglicht es Vereinen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, ohne Eigenmittel aufbringen zu müssen.
Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Förderung unterstützt werden:

  • Beratung zur Barrierefreiheit: Experten analysieren die bestehende Website des Vereins und geben Empfehlungen zur barrierefreien Optimierung. Diese Beratung hilft dabei, konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, um den Anforderungen der WCAG 2.0 und BITV 2.0 gerecht zu werden.
  • Umsetzung einer barrierefreien Website: Die finanzielle Unterstützung deckt auch die Umsetzung einer komplett neuen, barrierefreien Website ab. Dabei wird auf technische Anforderungen wie Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation und die barrierefreie Gestaltung von Inhalten geachtet.
  • Anpassungen und Optimierungen: Auch für bestehende Webseiten können Mittel beantragt werden, um die nötigen Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass alle Nutzergruppen die Angebote problemlos nutzen können.

Vorteile einer barrierefreien Website für Vereine

Die Umsetzung einer barrierefreien Website bietet Vereinen nicht nur die Möglichkeit, rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch zahlreiche weitere Vorteile:

  • Größere Reichweite: Eine barrierefreie Website erreicht auch Menschen mit Behinderungen, die bisher möglicherweise vom digitalen Angebot ausgeschlossen waren. Dies kann zu einer größeren Reichweite und stärkeren Beteiligung innerhalb der Gemeinschaft führen.
  • Bessere Auffindbarkeit: Viele Maßnahmen der Barrierefreiheit, wie klare Strukturen und gut lesbare Texte, verbessern auch die Sichtbarkeit der Website in Suchmaschinen und tragen so zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei.
  • Positive Außenwirkung: Eine barrierefreie Website zeigt, dass sich der Verein für Inklusion einsetzt und soziale Verantwortung übernimmt. Dies stärkt das Ansehen des Vereins und kann neue Mitglieder und Unterstützer anziehen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung "Barrierefreiheit für Vereine" der Aktion Mensch kann unkompliziert beantragt werden. Vereine müssen lediglich ein Konzept für die barrierefreie Gestaltung ihrer Website vorlegen. Bei erfolgreichen Projekten übernimmt die Aktion Mensch bis zu 5.000 Euro der anfallenden Kosten, ohne dass Eigenmittel benötigt werden. Die Förderung kann für die Beratung, Planung, Umsetzung und den Kauf von notwendigen Technologien zur Barrierefreiheit verwendet werden.

Fazit: Barrierefreie Websites als Schlüssel zur Inklusion

Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument, um die digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Dank der Förderung können auch kleinere Organisationen und gemeinnützige Vereine sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle zugänglich sind.
Mit der finanziellen Unterstützung durch Programme wie die Aktion Mensch können Vereine ihre Webseiten modernisieren und barrierefrei gestalten, ohne dass hohe Kosten entstehen. So wird Inklusion in der digitalen Welt aktiv gefördert und eine größere Zielgruppe erreicht.
Die Zeit ist reif, sich mit den Anforderungen der Barrierefreiheit auseinanderzusetzen und den eigenen digitalen Auftritt inklusiv zu gestalten. Die Förderung für Barrierefreiheit bietet hierfür die perfekte Grundlage.