Der ChemnitzPass: Regelungen und Besonderheiten
Alle Einwohner der Stadt Chemnitz mit geringem oder ohne eigenes Einkommen haben das Recht, einen ChemnitzPass zu erhalten. Inhaber des Passes sind berechtigt, private oder öffentliche Dienstleistungen zu vergünstigten Tarifen in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Preise hängt individuell von der jeweiligen Tarifordnung ab.
Voraussetzungen zum Erhalt des ChemnitzPasses
Wer einen ChemnitzPass erhalten möchte, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören folgende Voraussetzungen:
- Einwohner der Stadt Chemnitz
- Person hat 15. Lebensjahr vollendet
- Person kann ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern und erhält deshalb Leistungen zum Lebensunterhalt dazu
Diese Leistungen sind entweder nach SGB II als Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II oder nach dem dritten bzw. vierten Kapitel des SGB XII in Form von Sozialhilfe, einer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung geregelt. Betroffene haben ebenfalls Anspruch auf einen ChemnitzPass, wenn sie Leistungen gemäß § 39 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 91 ff. SGB VIII erhalten. Der gleiche Anspruch besteht beim Erhalt eines Kindergeldzuschlags gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz. Zudem dürfen Betroffene die Leistungen des ChemnitzPasses beanspruchen, wenn sie als Leistungsberechtigte laut dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten und eine Wohnortzuweisung für die Stadt Chemnitz besitzen.
Sonderregelungen für Kinder
Hilfsbedürftige unter 15 Jahren erhalten den sogenannten ChemnitzPass K. Sind Kinder nicht in Chemnitz wohnhaft und haben diese auch noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht, besteht ein Anspruch auf den ChemnitzPass K, falls mindestens ein leiblicher Elternteil in der Stadt lebt und die Voraussetzungen für den Erhalt des Dokuments erfüllt.
Von welchen Ermäßigungen profitieren Passinhaber?
Inhaber des ChemnitzPass oder ChemnitzPass K sind berechtigt, ausgewählte kommunale sowie anderweitige öffentliche Angebote und Serviceleistungen zu ermäßigten Tarifen zu erhalten. Die Höhe der Ermäßigung hängt individuell von der jeweiligen Preisliste oder Gebührensatzung ab. Diese Ermäßigungen betreffen ausschließlich Einrichtungen von nachfolgenden freien und kommunalen Trägern:
- Spiele-, Eisenbahn- und Industriemuseum
- Musikschule
- Stadtbibliothek
- Kurse an der Volkshochschule
- Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz (smac)
- Schloßbergmuseum
- Naturkundemuseum
- Kunstsammlungen
- Tierpark/Wildgatter
- Schulbiologiezentrum
- Parkeisenbahn
- Rathaus- und Turmführungen
- Ausstellungen im Folklorehof Grüna
- Ausstellungen in der Burg Rabenstein
- Sonderausstellungen in festgelegten Museen
- Chemnitzer Kabarett
- Figurentheater
- Opernhaus
- Schauspielhaus
- Freibäder/Stausee Oberrabenstein
- Eissporthalle
- Schwimmbäder der Stadt Chemnitz
Zusätzlich dürfen Pass-Inhaber Ermäßigungen für verschiedene kommunale Leistungen in Anspruch nehmen, darunter die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins. Pass-Inhaber bis 18 Jahren erhalten außerdem eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent auf die Ausstellung des ersten Personalausweises. Erhalten Anbieter von Ferienlagern oder Freizeitangeboten eine finanzielle Zuwendung durch die Stadt Chemnitz, profitieren Schüler von sechs bis 18 Jahren mit ChemnitzPass ebenfalls. In diesem Fall bezahlen Betroffene pro Tag bis zu 25 Prozent weniger.